Lexikon · Zoll & Dokumente

Ursprungszeugnis

Dokument, das das Herkunftsland einer Ware nachweist. Grundlage für Zollpräferenzen und manche Einfuhrbestimmungen.

Dokument, das das Herkunftsland einer Ware nachweist. Grundlage für Zollpräferenzen und manche Einfuhrbestimmungen.

Das Ursprungszeugnis weist nach, in welchem Land eine Ware hergestellt wurde. Es ist Grundlage für Zollpräferenzen und kann für bestimmte Einfuhrbestimmungen verlangt werden.

Das Ursprungszeugnis wird von einer ermächtigten Stelle ausgestellt, meist der Handelskammer im Herkunftsland. Es ist zu unterscheiden vom präferenziellen Ursprungsnachweis (z. B. EUR.1), der zusätzlich Zollvorteile auslöst.

Bedeutung

Warum das für Ihren Import zählt.

Manche Einfuhrbestimmungen und viele Zollpräferenzen setzen einen belegten Ursprung voraus. Ohne korrekten Nachweis zahlen Sie den vollen Zollsatz — auch wenn ein Abkommen eigentlich gelten würde.

In der Praxis

So begegnet Ihnen der Begriff.

Stammt Ware aus einem Land mit Freihandelsabkommen, sichern wir den passenden Ursprungsnachweis — damit reduzierte Zollsätze tatsächlich greifen.

Häufiger Fehler

Herkunft («versendet aus») mit Ursprung («hergestellt in») zu verwechseln. Für Präferenzen zählt der wirtschaftliche Ursprung, nicht der Versandort.

Reden wir Klartext über Ihre Ware.

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