Dokument (EUR.1), das im Rahmen von Freihandelsabkommen den präferenziellen Ursprung belegt und so Zölle reduziert oder aufhebt.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 belegt im Rahmen von Freihandelsabkommen den präferenziellen Ursprung einer Ware. Korrekt ausgestellt, reduziert oder beseitigt sie die Einfuhrzölle.
Die EUR.1 wird vom Ausführer beantragt und vom Zoll des Ausfuhrlandes bestätigt. Sie greift im Rahmen konkreter Freihandelsabkommen und setzt voraus, dass die Ware die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllt.
Warum das für Ihren Import zählt.
Zwischen der Schweiz und ihren Abkommenspartnern kann eine korrekte EUR.1 den Einfuhrzoll deutlich senken oder ganz aufheben — ein direkter, planbarer Kostenvorteil.
So begegnet Ihnen der Begriff.
Bei Lieferungen aus EU- oder EFTA-Ländern in die Schweiz prüfen wir, ob eine EUR.1 möglich ist — der Unterschied beim Zollsatz wirkt direkt auf Ihre Kalkulation.
Die EUR.1 erst nach der Einfuhr zu organisieren. Fehlt sie im Moment der Verzollung, wird der Normalzoll fällig — eine nachträgliche Korrektur ist aufwendig.
